Der Seminarpreis ist als Anteil an den Gesamtkosten zu verstehen, der darüber hinausgehende Aufwand wird aus dem Budget des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur/ "Kultur und Sprache" abgedeckt und stellt somit eine Art Teilstipendium dar.
Stipendien (erst wieder ab Herbst für 2011 möglich!)
InteressentInnen aus Entwicklungsländern, aus den GUS-Staaten und den Ländern Ost- und Südosteuropas, die nicht Mitglied der Europäischen Union bzw. nicht Mittel der EU beantragen können, sind, kann die Kursgebühr erlassen werden. Ein entsprechendes Ansuchen ist der Anmeldung beizulegen. Weitere Stipendien können für Einzelpersonen jedoch nur in Abständen von mindestens drei Jahren gewährt werden.
Stipendienansuchen aus Albanien, Argentinien, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Chile, Indien, Kosovo, Kroatien, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Paraguay, Russland, Serbien, Ukraine, Uruguay und Venezuela sind ausnahmslos bei den angegebenen Kontaktpersonen bzw. -institutionen (siehe Adressenverzeichnis) einzureichen. Hier gelten gesonderte Bewerbungsfristen. Bitte erkundigen Sie sich vor Ort!
Stipendienbewerbungen aus anderen Ländern sind bis 28. Februar 2010 beim „Verein für Kultur und Sprache“ einzureichen.
Tipps für ein Bewerbungsschreiben
Verfassen Sie ein präzises Bewerbungsschreiben, das folgende Punkte enthält:
- Berufliche Ausgangssituation
- Motivation für Ihre Teilnahme
- Umsetzungsmöglichkeiten der am Seminar gewonnenen Erfahrungen in Ihrem beruflichen Umfeld
- Falls Sie als MultiplikatorIn (Lehreraus- oder -Fortbildung, Deutschlehrerverbände, etc.) tätig sind: Anführung Ihrer multiplikatorischen Tätigkeiten
Begründungen wie "Bewerbung um ein Stipendium aus finanziellen Gründen" oder "Ich möchte Österreich gerne kennen lernen" usw. sind für die Zuerkennung eines Stipendiums nicht ausreichend.
Wenn Sie Ihre Bewerbung online ausfüllen, dann empfehlen wir Ihnen, das Bewerbungsschreiben vorher in Word (oder in einem anderen Textverarbeitungsprogramm) abzufassen und den Text anschliessend in das Formular zu kopieren.
EU-Zuschüsse
Zuschüsse aus Mitteln der Europäischen Union - Programme Comenius und Grundtvig
Um für die mit Comenius gekennzeichneten Kurse Förderungen seitens der Europäischen Union zu bekommen, sind die Anträge bei der jeweiligen nationalen Agentur einzureichen. Eine dafür notwendige Platzgarantie für das gewählte Seminar ist beim "Verein für Kultur und Sprache" zu beantragen und wird in der Regel bis 2 Monate vor Kursbeginn aufrechterhalten.
Personen folgender Staaten können einen Zuschuss beantragen: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern.
siehe auch: Comenius-/Grundtvig-Zuschüsse