Dauer & Bezahlung
Wann und wie lange können Sie einen Praxisaufenthalt absolvieren?
Der Praxisaufenthalt an einer Bilingualen Schule bzw. an einer Kooperationsschule kann im Wintersemester als auch im Sommersemester gemacht werden. Der genaue Zeitraum wird von Ihnen direkt mit der Gastschule vereinbart.
Der Aufenthalt beträgt eine Woche.
Wie funktionieren Bezahlung und Versicherung?
Die Schulen der erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber sind verpflichtet, falls die Zielländer im Förderungsbereich von Erasmus+ (CZ, HU, SK) liegen, fristgerecht beim OeAD um ein Stipendium für Erasmus+ anzusuchen, um die entstehenden Ausgaben bestmöglich abzudecken.
Bei Bewerberinnen und Bewerbern für Länder, für die nicht um Erasmus+-Förderung angesucht werden kann, werden Reise- und Unterkunftskosten übernommen.
Der/die ausgewählte Bewerber/in bringt danach einen Dienstreiseantrag im Dienstweg ein.