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Empfehlungsschreiben/Arbeitsbestätigung |
Bitten Sie Ihre Schule bzw. Ihre Betreuungslehrkräften um ein Empfehlungsschreiben. Im Nachhinein kann es schwierig sein eines zu bekommen, besonders wenn die Lehrkräfte bzw. die Schulleitung wechseln. Sie können sich auch eine Arbeitsbestätigung von der Schule/den Schulen ausfüllen und unterschreiben lassen. Auch eine englische Vorlage steht zur Verfügung. |
Abmeldung |
Denken Sie daran, sich beim Meldeamt abzumelden. Am besten noch, solange Sie sich in Österreich aufhalten. Was zu tun ist, finden Sie hier. Eine Abmeldung per Post oder durch eine andere Person ist prinzipiell möglich, aber kompliziert. Sie müssen dazu Ihren Reisepass oder eine beglaubigte Kopie mit der Post schicken oder der Person, die Sie abmeldet, geben.
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Gehaltszettel |
Sie haben nur bis zum letzten Tag Ihres Vertrages Zugang zum Portal Bildung Austria. Laden Sie Ihre Lohnzettel herunter und speichern Sie diese lokal auf Ihrem Gerät. Heben Sie alle Gehaltszettel auf – sie sind wichtig für den Nachweis von Versicherungszeiten. Auf Ihren Gehaltszetteln ist ersichtlich, dass von Ihrem Bruttogehalt Beiträge zur Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherung bei der BVAEB abgezogen wurden. Zum Nachweis der Versicherungszeiten können Sie sich beim AMS auch das Formular U1 beantragen. Sollten Sie Fragen zur Pensionsversicherung haben, wenden Sie sich bitte an die österr. Pensionsversicherungsanstalt PVA. |
Bericht/Feedback |
Gerne können Sie sich auch während des Jahres mit Feedback und Vorschlägen bei uns melden. |
Lohnsteuer teilweise zurück |
Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten, die Lohnsteuer bezahlt haben (Schweiz, UK, USA, Kroatien, Belgien, Spanien und Russland)*, können unter bestimmten Voraussetzungen im nachfolgenden Kalenderjahr einen Teil der Lohnsteuer vom Finanzamt zurückfordern. Wir bitten um Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine Information oder Beratung bezüglich Steuer anbieten dürfen. Die Informationen zur Arbeitnehmerveranlagung finden Sie auf den Seiten des österreichischen Finanzministeriums - sie stehen auch auf Englisch zur Verfügung: employee assessment
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Formular U1 - Bestätigung über Versicherungszeiten |
Das Formular U1 (E301) dient zur Bestätigung von Versicherungs-/Beschäftigungszeiten in Österreich zur Vorlage im EU/EWR-Ausland und der Schweiz. Sie können beim zuständigen Arbeitsmarkservice (AMS) in Österreich online um Ausstellung des Formulars U1 ansuchen. Das ist aber erst nach Ende des Vertrags möglich. Auf dem Formular müssen Sie den Namen und die Adresse Ihres Dienstgebers angeben - das ist die Bildungsdirektion Ihres Bundeslandes. Wenn Sie an einer Pädagogischen Hochschule oder einer Zentrallehranstalt tätig sind, ist Ihr Dienstgeber das BMBWF, Minoritenplatz 5, 1010 Wien. |
Bitte nicht vergessen |
Die Punkte auf der Checkliste sollten Sie unbedingt vor Ihrer Abreise erledigen! |
Noch Fragen offen?
Dann nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf! Wir helfen gerne weiter.
Dienstrecht
MR Mag. Stephan Neuhäuser
T +43 1 53120 6016
stephan.neuhaeuser@bmbwf.gv.at
Fragen zu Bewerbung, Vermittlung und Tätigkeit
Mag.a Brigitte Stockinger-Resch
T +43 1 53408 519
sprachassistenz@oead.at