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Informationen
zum Land
Schultyp |
vereinzelt Primarbereich (meistens in den Regionen Castilla y Leon und Andalusia, manchmal in der Region Madrid)
Sekundarbereich (zum Teil auch bilinguale Schulen, wo Fachunterricht auf Deutsch gehalten wird)
Erwachsenenbildung (vor allem in den Regionen Pais Vasco, Galicia)
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Stellenanzahl/Standorte |
ca. 30-80 Stellenanzahl und regionale Verteilung für das kommende Schuljahr werden von der spanischen Partnerorganisation und den Schulbehörden der einzelnen Regionen (Comunidad) festgelegt.
Anhand dieser Grafik können Sie sich ein Bild über Platzierungen und regionale Einsatzwünsche machen. Hier finden Sie die Standorte nach Jahrgängen in Google-Maps-Karten. |
Tätigkeitsdauer |
8 Monate: 1. Oktober bis 31. Mai
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Verdienst/Dotierung/Beschäftigungsausmaß |
WICHTIG Die Sprachassistenzstellen in Spanien werden von unterschiedlichen Stellen finanziert: entweder vom spanischen Bildungsministerium oder von der Schulbehörde der jeweiligen Region (= Comunidad). Dementsprechend kommt es zu Unterschieden bei Beschäftigungsausmaß, Bezahlung etc.
Das Beschäftigungsausmaß für die Stellen, die vom spanischen Bildungsministerium finanziert werden, beträgt 14 Wochenstunden. Für diese 14 Wochenstunden erhalten die Sprachassistentinnen und -assistenten monatlich eine Aufwandsentschädigung in der Höhe von ca. € 800,-.
Die Rahmenbedingungen für die Stellen, die von der jeweiligen Comunidad finanziert werden, sind wie folgt:
Die Abgeltung von eventuellen Überstunden müssen Sie mit Ihrer Schule (im Vorhinein) abklären.
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Dienstrechtliche Stellung |
Es besteht kein Dienstverhältnis. Die Sprachassistenzstellen werden in Spanien entweder vom spanischen Bildungsministerium oder von der zuständigen Schulbehörde in den einzelnen Region (Comunidad) finanziert. Diese Informationen erhalten die ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten im Platzierungsmail. Bei „Comunidad-Sprachassistenzstellen“ ist die lokale Schulbehörde für die Sprachassistentinnen und -assistenten zuständig; bei „Ministerio-Sprachassistenzstellen“ das spanische Bildungsministerium.
WICHTIG Sprachassistentinnen und -assistenten sind in Spanien nicht automatisch krankenversichert. Der Bedarf an einer Krankenversicherung muss von den ausgewählten Kandidatinnen/Kandidaten an weltweit unterrichten gemeldet werden. In diesem Fall muss von spanischer Seite eine Krankenversicherung abgeschlossen werden. Diese Versicherung ist eine Basisversicherung und in der Regel nur in Spanien und nur für den Zeitraum der Tätigkeit gültig. Eine bestehende Krankenversicherung in Österreich wird demnach empfohlen.
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Zuständigkeit innerhalb des Programms |
Das Team von weltweit unterrichten ist nur auf österreichischer Seite vermittelnde Organisation und hat keine Informationen über die genauen Schulzuweisungen und auch keinen Kontakt zu den einzelnen Schulen im Gastland!
Wenn Sie in Spanien als Sprachassistent/in arbeiten, kann die für Sie in Spanien zuständige Stelle entweder das Ministerio de Educación y Formación Profesional (Programasasistencia3@educacion.gob.es) oder die zuständige Schulbehörde in der Ihnen zugewiesenen Region sein. Informationen darüber, ob Ihre Sprachassistenzstelle eine über das Ministerio oder eine über die Comunidad finanzierte Stelle ist, steht im Platzierungsmail, das Sie vom Team weltweit unterrichten erhalten haben. In allen Fällen können Sie sich immer an das Team weltweit unterrichten wenden, das Ihnen gerne weiterhilft.
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Auswertung der Tätigkeitsberichte |
Am Ende der Tätigkeit werden die Sprachassistentinnen und -assistenten gebeten, einen Bericht abzugeben, deren Auswertung Sie hier finden: |
Sprachassistenz in Spanien: Dusanka
Informationen
zur Bewerbung
Altersgrenze |
Personen, die älter als 35 Jahre sind, können sich bewerben, werden aber als Sonderfälle behandelt. Über eine Aufnahme ins Programm entscheidet die Partnerorganisation bzw. die Schule.
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Sprachkenntnisse |
Grundkenntnisse in Spanisch notwendig. Ausnahmen sind abhängig von der Anzahl der Bewerber/innen.
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Regionale Einsatzwünsche |
Wenn bei der Bewerbung Regionswünsche angegeben werden wollen, müssen mindestens 3 und können maximal 6 angegeben und gereiht werden. |
Bewerbungsgespräch |
15-minütiges Gespräch
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Administrative
Schritte
Dienstantritt |
Planen Sie Ihre Anreise bitte so, dass Sie am 1. Oktober bereits unterrichten können. Bei einer Platzierung bis Ende Mai erhalten Sie vom Spanischen Bildungsministerium bzw. der Comunidad, der Sie zugewiesen wurden, spätestens im Juli die Schuladressen und die Daten Ihrer Betreuungslehrkräfte. Nehmen Sie Kontakt auf und vereinbaren Sie ein erstes Treffen. Die Stammschule unterstützt Sie auch bei vor Ort notwendigen administrativen Angelegenheiten.
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Aktuelle Strafregisterbescheinigung |
Sprachassistentinnen und -assistenten, die nach Spanien gehen, müssen bei Antritt der Stelle ihrer Schule eine aktuelle Strafregisterbescheinigung sowie eine aktuelle Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“ vorweisen. Beide Bescheinigungen dürfen nicht älter als 3 Monate sein. Die für den Antrag notwendigen Formulare werden den ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten vom Team weltweit unterrichten zugeschickt.
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Stipendium/Bankkonto |
Abhängig davon, ob Sie eine Stelle des Spanischen Ministeriums oder der Comunidad besetzen, erhalten Sie Ihr Stipendium vom spanischen Ministerium direkt oder von der Comunidad bzw. der Schule. (Informationen zur Stipendienhöhe finden Sie in der Rubrik "Informationen zum Land - Verdienst.)
Sollte Ihr Gehalt nicht auf Ihr österreichisches Konto überwiesen werden können, eröffnen Sie möglichst bald ein Konto. Erkundigen Sie sich, welche Unterlagen Sie für eine Kontoeröffnung benötigen (z.B. Reisepass, Schulzuweisung, Wohnungsnachweis, internationaler Studierendenausweis, ev. kann auch ein Empfehlungsschreiben Ihrer österreichischen Bank von Vorteil sein). Das spanische Ministerium empfiehlt, das Konto bei einer Bank zu eröffnen, bei der Sie nicht Ihre Aufenthaltserlaubnis vorlegen müssen, da es sonst wieder zu Verzögerungen kommt.
Geben Sie die Bankverbindung so rasch wie möglich der zuständigen Stelle bekannt. Üblicherweise erfolgt die erstmalige Auszahlung erst Ende November. Sie sollten daher für die erste Zeit Ihrer Tätigkeit genügend Barmittel (ca. eineinhalbfaches Monatseinkommen) zur Verfügung haben.
Die Abgeltung von eventuellen Überstunden, die Ihnen von der Schule angeboten werden, müssen Sie mit Ihrer Schule im Vorhinein abklären. Über diese Zusatzstunden muss es eine schriftliche Vereinbarung geben.
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Einkommensteuer |
Da Sie für Ihre Sprachassistenztätigkeit eine Aufwandsentschädigung bzw. eine Art Stipendium erhalten, sind Sie weder in Österreich noch in Ihrem Gastland steuerpflichtig.
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Kranken- und Unfallversicherung |
In Spanien besteht kein Dienstverhältnis, Sie sind nicht automatisch kranken- und unfallversichert.
Sollten Sie während Ihrer Sprachassistenztätigkeit nicht in Österreich versichert sein, geben Sie das bitte dem Team weltweit unterrichten bekannt (Informationen dazu erhalten Sie im Platzierungsschreiben). In diesem Fall muss von spanischer Seite (abhängig von der Art Ihrer Sprachassistenzstelle das spanische Ministerium bzw. die lokale Schulbehörde der Comunidad) für Sie eine Kranken- und Unfallversicherung abgeschlossen werden.
Stellen des Ministeriums: Die Sprachassistentinnen und -assistenten, die eine Stelle des spanischen Ministeriums besetzen, erhalten genaue Informationen zur für sie abgeschlossenen Versicherung per Mail Ende September. Dass sie versichert sind, steht im Platzierungsschreiben, das Sie gegen Ende Juni/Anfang Juli erhalten. Diese Versicherung gilt nur für den Zeitraum der Tätigkeit und nur in Spanien.
Stellen der Comunidad: Bestehen Sie darauf, dass Ihnen eine Bestätigung über die tatsächliche Versicherung vorgelegt wird. Nur so können Sie sicher gehen, dass eine Versicherung für Sie abgeschlossen wurde. Damit es zu keinen bösen Überraschungen kommt, erkundigen Sie sich unbedingt, welche Leistungen von der Versicherung nicht übernommen werden (z.B. Zahnarzt) bzw. wie hoch Ihr Selbstbehalt ist. Erkundigen Sie sich ebenfalls, ob die für Sie abgeschlossene Versicherung nur in Spanien gültig ist oder ob Sie Anspruch auf einen so genannten Urlaubskrankenschein haben, mit dem Sie berechtigt sind, im Notfall die Sachleistungen der Krankenversicherung in Österreich oder einem anderen EU-Staat unverzüglich in Anspruch zu nehmen.
Sollte es für Sie rechtlich und finanziell möglich sein, so empfehlen wir Ihnen für die Zeit der Sprachassistenz eine (Mit)Versicherung in Österreich.
ACHTUNG Beachten Sie unbedingt, dass Ihre österreichische Europäische Krankenversicherung (Rückseite der ecard) die Gültigkeit verliert, wenn Sie nicht mehr in Österreich versichert sind!
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Haftpflichtversicherung |
Eine Haftpflichtversicherung ist vorhanden, entweder über die vom spanischen Bildungsministerium bzw. von der comunidad abgeschlossene Versicherung oder über die Versicherung der Schule.
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Arbeitslosen- und Pensionsversicherung |
Da Sie als Bezahlung für Ihre Sprachassistenztätigkeit ein Stipendium erhalten und während der Sprachassistenzzeit weder arbeitslosenversicherungspflichtig angestellt sind noch Pensionversicherungsbeiträge bezahlen, erwerben Sie durch Ihre Sprachassistenztätigkeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Pensionszahlungen.
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Wohnen |
Ihre Schule ist nicht verpflichtet, Ihnen eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Fragen Sie trotzdem bei der ersten Kontaktaufnahme nach, ob für Sie eine Unterkunft bereitgestellt wird oder nicht. In vielen Fällen wird zumindest Unterstützung bei der Wohnungssuche angeboten. Vernetzen Sie sich auch mit anderen Sprachassistentinnen und -assistenten bzw. Ihren Vorgängerinnen und Vorgängern, vielleicht erhalten Sie hier gute Tipps. Eine Möglichkeit zum Wohnungstausch unter Studierenden finden Sie auf www.HousingAnywhere.com – einer Plattform, die als Online-Vermittlung von verfügbaren Zimmern von Studierenden für Studierende fungiert.
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Meldewesen/Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión Europea |
Bei einem Aufenthalt in Spanien, der länger als 3 Monate dauert, besteht wie in Österreich die Verpflichtung, sich innerhalb von 3 Monaten beim zuständigen Gemeindeamt ("empadronamiento") anzumelden. Weiters ist eine Registrierung innerhalb von 3 Monaten in Spanien als EU-Bürger/in im zentralen Register für EU-Ausländer/innen ("Registro Central de Extranjeros") notwendig und bei der Fremdenpolizei ein "Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión Europea" zu beantragen. Dazu ist die "Número de Identidad de Extranjero (N.I.E.)" notwendig. Sollten Sie Ihren Wohnort innerhalb Spaniens wechseln, so müssen Sie dies der "Oficina de Extranjería" oder dem Polizeikommissariat Ihres neuen Wohnorts melden.
Weitere Informationen dazu gibt es:
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Número de Identidad de Extranjero (N.I.E.) |
Sprachassistentinnen und -assistenten, die nach Spanien gehen, müssen innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise eine "Número de Identidad de Extranjero (N.I.E.)" beantragen. Der Antrag ist bei der "Oficina de Extranjeros" oder, falls nicht vorhanden, bei dem Polizeikommissariat der Provinz einzureichen, in der sich der Wohnsitz bzw. Arbeitsort befindet.
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Wertvolle Links |
Österreichische Vertretungen in Spanien
Paseo de la Castellana 91, 9° 28046 Madrid madrid-ob@bmeia.gv.at Konsulate: Barcelona, Bilbao, Malaga, Sevilla, Valencia, Palma de Mallorca, Las Palmas de Gran Canaria, Santa Cruz de Tenerife
Paseo de la Castellana 91, 9° 28046 Madrid madrid-ob@bmaa.gv.at
Kontaktperson Dr.in Teresa Rocha-Barco stv. Leiterin Österreichisches Kulturforum Madrid maria-teresa.rocha-barco@bmeia.gv.at |