Sonntag 27. Juli 2025
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Inhalt:

Slowenien

Informationen
zum L
and

Schultyp

Sekundarbereich (BHS für Gastronomnie und Tourismus)

 

Stellenanzahl/Standorte

1 Stelle in Ljubljana ab dem Schuljahr 2025/26 

 

Tätigkeitsdauer

8 Monate: 1. Oktober bis 31. Mai

 

Verdienst/Dotierung/Beschäftigungsausmaß

Sie erhalten ein monatliches Gehalt in der Höhe von ca. € 1000,- netto für 20 Stunden pro Woche. Der genaue Betrag hängt von der Ausbildung (Studium/Bachelor/Master) und der Anzahl der Wochenstunden ab, die Sie unterrichten.
Es ist möglich 20 Stunden/Woche zu unterrichten oder nur 15 Stunden zu unterrichten und weitere 5 Stunden bei schulbezogenen Projekten und Veranstaltungen mitzuarbeiten.
Auch eine Reduktion auf 15 Stunden Unterricht pro Woche bei entsprechender Reduktion des Gehaltes (ca. 750 Euro monatlich) ist möglich. 
Das slowenische Bildungsministerium kann zusätzlich die Miete für ein Einzelzimmer in einem Studierendenwohnheim übernehmen. Eine Mietablöse in bar ist nicht möglich.   

 

Dienstrechtliche Stellung

Es besteht ein Dienstverhältnis mit der Schule. Eine volle Sozialversicherung (Kranken- und Pensionsversicherung) ist inkludiert.

 

Zuständigkeit innerhalb des Programms

Das Team von weltweit unterrichten ist nur auf österreichischer Seite vermittelnde Organisation und hat keinen Kontakt zur Schule im Gastland!

 

Unsere  Partnerbehörde und somit für Sie zuständig ist das Ministrstvo za vzgojo in izobraževanje.

 Kontaktperson: Herr Zan Govedar: zan-valentin.govekar@gov.si

 

Auswertung der Tätigkeitsberichte

Am Ende der Tätigkeit werden die Sprachassistentinnen und -assistenten gebeten, einen Bericht abzugeben. Noch gibt es keine Erfahrungsberichte.

 

 

Informationen
zur Bewerbung

Altersgrenze

30 Jahre

 

Sprachkenntnisse

Grundkenntnisse in Slowenisch von Vorteil.

 

Regionale Einsatzwünsche

Keine Präferenzen möglich - es steht nur 1 Stelle in Ljubljana zur Verfügung.

 

Bewerbungsgespräch

15-minütiges Gespräch

 

 

 

Administrative
Schritte

Dienstantritt

Planen Sie Ihre Anreise bitte so, dass Sie am 1. Oktober bereits unterrichten können.

Sie erhalten von der slowenischen Partnerorganisation in der Regel vor den Sommerferien die Schuladresse und die Kontaktdaten Ihrer Betreuungslehrkraft. Nehmen Sie Kontakt auf und vereinbaren Sie ein erstes Treffen. Die Schule unterstützt Sie auch bei vor Ort notwendigen administrativen Angelegenheiten. 

 

Polizeiliches Führungszeugnis/Strafregisterauszug

Sie benötigen sowohl einen normalen Strafregisterauszug als auch einen Strafregisterauszug Kinder- und Jugendfürsorge. Letzteren müssen Sie persönlich beantragen. Laden Sie vorab das Antragsformular herunter und füllen Sie Ihre persönlichen Daten aus und senden Sie es dann uns oder direkt der Schule zu, denn es muss vom zukünftigen Arbeitgeber unterschrieben werden. Beide Bescheinigungen dürfen nicht älter als 3 Monate sein. Mehr Informationen zur Strafregisterbescheinigung finden Sie hier. 

 

Gehalt/Bankkonto

Sie erhalten ein monatliches Gehalt in der Höhe von ungefähr € 1000,- Euro netto, das Ihnen von der Schule ausbezahlt wird. Der genaue Betrag hängt von Ihrer Ausbildung (Studium/Bachelor/Master) und den gehaltenen Wochenstunden ab. 
Sie müssen ein Konto bei einer slowenischen Bank eröffnen.

Die erste Auszahlung sollte spätestens Mitte November erfolgen. Stellen Sie  sicher, dass Sie für die ersten Wochen Ihrer Tätigkeit genügend finanzielle Rücklagen (€ 1000,- bis € 1500,-) zur Verfügung haben.

 

Einkommensteuer

Zwischen Österreich und Slowenien besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen. Durch dieses Abkommen soll vermieden werden, dass Ihr Einkommen in zwei Ländern, dem Herkunftsland und dem Gastland, voll besteuert wird. Sie beziehen als Sprachassistenz in Slowenien ein lohnsteuerpflichtiges Einkommen, von dem aufgrund des Abkommens keine Lohnsteuer abgezogen wird, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen (Aufenthalt kürzer als 2 Jahre, keine slowenische Staatsbürgerschaft...). Ob und wie das Einkommen nach der Rückkehr nach Österreich versteuert werden muss, ist individuell sehr unterschiedlich und muss beim Finanzamt oder einem Steuerberatungsbüro erfragt werden.


WICHTIG Bitte erkundigen Sie sich persönlich bereits vor Ihrer Tätigkeit bei Ihrem Finanzamt, ob Sie in Slowenien oder Österreich steuerpflichtig sind und welche Unterlagen aus dem Gastland Sie für eine Versteuerung in Österreich aufbewahren müssen.


Kranken- und Sozialversicherung

Sie erhalten eine befristete Anstellung inklusive voller Sozialversicherung (Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherung). Auch eine Haftpflichtversicherung während der Tätigkeit ist inkludiert, jedoch keine private Haftpflichtversicherung.

 

Damit es zu keinen bösen Überraschungen kommt, erkundigen Sie sich unbedingt vor Ort oder bei unserem slowenischen Partner, wie die genauen Versicherungsbedingungen aussehen  - das heißt, welche Leistungen von der slowenischen Krankenversicherung übernommen werden und welche nicht (z.B. Zahnarzt) bzw. wie hoch Ihr Selbstbehalt ist.

 


ACHTUNG Beachten Sie unbedingt, dass – wenn Sie nicht mehr in Österreich versichert sind – Ihre österreichische Europäische Krankenversicherungskarte (= Rückseite der e-card) die Gültigkeit verliert!


 

Arbeitslosen- und Pensionsversicherung

Da Sie voll sozialversichert sind, zahlen Sie auch Beiträge in die slowenische Arbeitslosen- und Pensionsversicherung ein. Sie können sich am Ende der Tätigkeit die Versicherungszeiten mittels des EU-weit gültigen Formulars U1 bestätigen lassen.  

 

Wohnen

Das slowenische Bildungsministerium kann Ihnen ein Einzelzimmer in einem Studierendenwohnheim in der Nähe der Schule reservieren und übernimmt auch die Kosten dafür. Wenn Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen möchten, kontaktieren Sie bitte Herrn Žan Valentin Govekar E: zan-valentin.govekar@gov.si). Eine Möglichkeit zum Wohnungstausch unter Studierenden finden Sie auf www.HousingAnywhere.com – einer Plattform, die als Online-Vermittlung von verfügbaren Zimmern von Studierenden für Studierende fungiert.

 

Meldewesen

Jede/r EU-Bürger/in hat das Recht, sich ohne behördliche Anmeldung 3 Monate in einem anderen EU-Land aufzuhalten. Da Ihr Aufenthalt länger dauert, müssen Sie sich beim Meldeamt registrieren (upravna enota).

 

Wertvolle Links

Slowenische Partnerbehörde:
Ministrstvo za vzgojo in izobraževanje

zan-valentin.govekar@gov.si

 

Österreichische Vertretungen in Slowenien

Österreichische Botschaft

Prešernova cesta 23, SI-1000 Ljubljana

Telefon: (+386/1) 479 07 00 (Amt)

(+386/1) 479 07 43 (Konsularabteilung)
E-Mail: laibach-ob@bmeia.gv.at

 

Österreichisches Kulturforum Laibach
Prešernova cesta 23, 1000 Ljubljana

Telefon (+386/1) 479 07 41
E-Mail: laibach-kf@bmeia.gv.at

 

 


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OeAD – Agentur für Bildung und Internationalisierung

Abteilung Auslandsstandorte und Sprache

Programm weltweit unterrichten - Sprachassistenz international

Standort: Universitätsstraße 5
1010 Wien

sprachassistenz@oead.at

 

allgemeine Anfragen zu Bewerbung und Vermittlung

Annika Käppel, MA

T: +43 1 53408 521

 

Frankreich, Belgien, Schweiz, Slowenien

Mag.a Brigitte Stockinger-Resch

T +43 1 53408 519


Irland, Italien, Kroatien, Russland, Spanien, Ungarn, United Kingdom

Mag.a Ulla Riesenecker

T +43 1 53408 516

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